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§1684 BGB   

Doppelresidenz wegen Hochstrittigkeit als am wenigsten schädliche Alternative angeordnet


Nach der Trennung der Eltern noch in der gemeinsamen Wohnung beantragte die Mutter unmittelbar das Aufenthaltsbestimmungsrecht, der Vater trat dem entgegen. Aufgrund der hochstrittigen Trennungskonstellation wurde durch das Jugendamt ein Krisen-Clearing durchgeführt.

In der Übergangszeit sollte vorläufig ein Nestmodell mit annähernd ...


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Ablehnung einer Doppelresidenz (7:7 Übernachtungen) aus Kindeswohlgründen, wobei eine Umgangsregelung 8:6 Übernachtungen dem Kindeswohl entspricht


Leitsatz von doppelresidenz.org:

Ein Umgang 8:6 Tage entspricht bei streitenden Eltern dem Kindeswohl eher als ein Umgang 7:7 Tage. Dies folgt einem Kontinuitätsgedanken, wenn der Vater vorher weniger in der Betreuung involviert war, auch wenn sich das Kind einen deutlich umfangreicheren Umgang mit seinem Vater wünscht.




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